Behandlungen

Kinder – Jugendliche – Erwachsene

Erstberatung

Diese dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Wir sprechen über Ihr Anliegen, Ihre persönlichen Wünsche und Erwartungen und unsere Möglichkeiten, diese auf Ihr Kind oder Sie individuell angepasst, umzusetzen.

Nach einer gründlichen Erstuntersuchung der Zähne, der Zahn- und Kieferstellung und des Kiefergelenks können wir Ihnen bereits sagen, ob eine Behandlungsbedürftigkeit besteht und wann der günstigste Zeitpunkt für einen Behandlungsbeginn ist. Außerdem können wir Ihnen erste Informationen zu Therapiegeräten und voraussichtlichen Behandlungskosten geben. Wenn Sie sich für eine Behandlung entscheiden, erstellen wir im nächsten Schritt die Anfangsunterlagen für die Anfangsdiagnostik.

Anfangsunterlagen

Dazu gehören: Abdrücke beider Kiefer für Gipsmodelle, digitale Fotografien von Gesicht und Zähnen, strahlenreduzierte digitale Röntgenbilder und gegebenenfalls eine Funktionsanalyse der Kiefergelenke. Das Erstgespräch und die diagnostischen Unterlagen bieten die Grundlage für eine detaillierte Planung der Therapie und möglicher Alternativen.

Behandlungskosten

Dem Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenkassen entsprechend werden nicht mehr alle Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernommen. Die Kostenübernahme richtet sich jetzt nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Der Kieferorthopäde muss die unterschiedlich starke Ausprägung einer Zahn- oder Kieferfehlstellung anhand von Messergebnissen definieren und die Fehlstellung den Indikationsgruppen von 1 bis 5 zuordnen. Erst ab der Indikationsgruppe 3 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung.

Die Einstufung in die Indikationsgruppen 1 und 2 schließt die medizinische Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung nicht aus. Doch aufgrund der Änderung der Kassenrichtlinien werden seit dem Jahr 2002 die Behandlungskosten bei Fehlstellungen in den Indikationsgruppen 1 und 2 nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dennoch: In vielen dieser Fälle (Indikationsgruppen 1 und 2) ist aus medizinischer Sicht eine kieferorthopädische Korrektur empfehlenswert, um das Risiko von Folgeerkrankungen zu minimieren.

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Zahnspange, tragen Eltern zunächst einen Kostenanteil von 20 Prozent für die Behandlung ihres Kindes selbst. Nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung wird der sogenannte Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet. Bei Familien mit mehreren Kindern beträgt der zunächst auszulegende Eigenanteil ab dem zweiten Kind nur noch 10 Prozent. Wichtig: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kostenerstattung der Zahnspange ausschließlich die medizinische Grundversorgung. Zeitgemäße, schonende und schnellere Behandlungsmethoden sowie bessere Materialien werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

Kostenübernahme bei privat versicherten Kindern & Jugendlichen

Bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen hängt die Kostenübernahme für die kieferorthopädische Behandlung vom Versicherungsvertrag mit der privaten Krankenkasse ab. Anhand des von uns erstellten Heil- und Kostenplans sollten Sie die Kostenübernahme vor der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse abklären.