Frühbehandlung

Im Alter ab vier Jahren

Die erste kieferorthopädische Untersuchung kann bereits im Alter ab vier Jahren erforderlich sein. Ziel ist es, Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig festzustellen.

In besonderen, begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. einem frontalem oder seitlichem Kreuzbiss oder einer vergrößerten Frontzahnstufe kann im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung eine zeitlich begrenzte Frühbehandlung durchgeführt werden. Durch diese frühen Maßnahmen sollen spätere kieferorthopädiche Behandlungen verkürzt oder vermieden werden.